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   BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95   

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BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 (https://dejure.org/1995,2128)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 (https://dejure.org/1995,2128)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 7 AZR 194/95 (https://dejure.org/1995,2128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses - Sachlicher Grund für Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Zuweisung eines Arbeitnehmers im Rahmen einer ABM - Trägerschaft von Kindergärten - Maßgebliche Umstände für Förderungszusage - Aufgabe des unbefristeten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei Kindertageseinrichtungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; AFG § ... 93; Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SäKitaG) vom 3.7.1991 (SächsGVBl. 1991 S. 237) § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, 4 und 5, § 14 Abs. 5, § 20 Abs. 5
    Befristungskontrolle bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 642
  • BB 1996, 804
  • DB 1996, 1418
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß der Arbeitgeber die Einstellung des ihm von der Arbeitsverwaltung zugewiesenen Arbeitnehmers im Vertrauen auf die zeitlich begrenzte Förderzusage vorgenommen hat, ohne die er keinen oder einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Eine darauf gestützte Befristung kann dann auch zur Verrichtung von Daueraufgaben sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber die Daueraufgabe ohne die Zuweisung nicht bzw. nicht sofort hätte verrichten lassen, wenn er sie auf seine übrigen Arbeitnehmer verteilt oder wenn er zu ihrer Verrichtung einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (BAGE 55, 338, 344 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).

    In der Entscheidung vom 12. Juni 1987, BAGE 55, 338, hatte der Senat über einen Fall zu befinden, in dem ein langzeitarbeitsloser Arbeitnehmer der beklagten Stadt über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren im Rahmen von ABM zugewiesen und mit wechselnden Aufgaben im Bereich des Liegenschafts-, Hochbau- und Bauordnungsamts betraut war.

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Ihm gegenüber enthält eine Zuweisung durch die Arbeitsverwaltung auch die Feststellung, daß der zugewiesene Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Förderung nach dem AFG erfüllt und er danach berechtigt ist, diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen (BAG Urteile vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - DB 1995, 1916 = NZA 1995, 987; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG).

    Das Senatsurteil vom 15. Februar 1995, aaO, betraf eine Arbeitnehmerin, die pädagogische Mitarbeiterin im Haus der Jungen Pioniere beim Rat des Kreises war, einer Einrichtung, die auf Veranlassung des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum 30. Juni 1991 abgewickelt worden war.

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Ihm gegenüber enthält eine Zuweisung durch die Arbeitsverwaltung auch die Feststellung, daß der zugewiesene Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Förderung nach dem AFG erfüllt und er danach berechtigt ist, diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen (BAG Urteile vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - DB 1995, 1916 = NZA 1995, 987; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG).

    Auch in dem vom Senat am 26. April 1995 (aaO) entschiedenen Fall war ein arbeitsloser Arbeitnehmer der beklagten Stadt als Abfallberater über eine ABM zugewiesen worden, wobei der letzte von drei Zuweisungsbescheiden vom Arbeitgeber die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Förderungszeitraumes bzw. Rückzahlung des zuletzt gezahlten Förderungsbetrages verlangte.

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß der Arbeitgeber die Einstellung des ihm von der Arbeitsverwaltung zugewiesenen Arbeitnehmers im Vertrauen auf die zeitlich begrenzte Förderzusage vorgenommen hat, ohne die er keinen oder einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Entscheidung vom 3. Dezember 1982, BAGE 41, 110, lag ein Fall zugrunde, bei dem ein arbeitsloser Ingenieur im Rahmen eines ABM-Programms einer Fachhochschule zugewiesen war.

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Ein vernünftiger, verantwortungsbewußter Arbeitgeber schließt in einem solchen Fall einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit und kündigt ihn, wenn sich dazu die Notwendigkeit ergibt (BAG Urteile vom 25. November 1992 - 7 AZR 191/92 - AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Dabei sind die dienstlichen Belange des Arbeitgebers und die sozialen des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen (BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Art. 20 EV Nr. 43; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Ein vernünftiger, verantwortungsbewußter Arbeitgeber schließt in einem solchen Fall einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit und kündigt ihn, wenn sich dazu die Notwendigkeit ergibt (BAG Urteile vom 25. November 1992 - 7 AZR 191/92 - AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Dabei sind die dienstlichen Belange des Arbeitgebers und die sozialen des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen (BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Art. 20 EV Nr. 43; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 659/93

    Befristung, Auflösung einer Einrichtung

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 659/93 - AP Nr. 15 zu Art. 13 EV = DB 1995, 2483 = NZA 1995, 1038), berechtigt auch die besondere Situation des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet es nicht, an den Inhalt arbeitsgerichtlicher Befristungskontrolle geringere Anforderungen zu stellen.
  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen der in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
    Denn § 20 Abs. 5 SäKitaG berechtigte sie während einer zeitlich nicht näher definierten Übergangsphase (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 8 AZR 278/93 -, n.v.), das dort für einen anderen Arbeitgeber beschäftigt gewesene Personal gegen Übernahme der Personalkosten mit den anfallenden erzieherischen Aufgaben zu betrauen.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 576/92

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes

  • BAG, 08.02.1989 - 7 AZR 260/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung -

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gemäß §§ 260 ff. SGB III (bis 31. Dezember 1997: §§ 91 ff. AFG) zugewiesen ist und die vereinbarte Vertragsdauer mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmt (14. September 1994 - 7 AZR 186/94 -, zu B I 2 a der Gründe; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu II 3 a der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu I 2 a der Gründe; 20. Dezember 1995 - 7 AZR 194/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 177 = EzA BGB § 620 Nr. 136, zu I 1 der Gründe; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 3 der Gründe).

    Die Befristungskontrolle ist bei ABM-Verträgen grundsätzlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Laufzeit des Arbeitsvertrags am konkreten Förderungszeitraum orientiert ist (14. September 1994 - 7 AZR 186/94 - aaO; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - aaO; 20. Dezember 1995 - 7 AZR 194/95 - aaO; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - aaO).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

    Das beruht auf der Erwägung, daß der Arbeitgeber die Einstellung des ihm von der Arbeitsverwaltung zugewiesenen Arbeitnehmers im Vertrauen auf die zeitlich begrenzte Förderzusage vorgenommen hat, ohne die er keinen oder einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 AZR 194/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 177 = EzA BGB § 620 Nr. 136 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 14 Sa 79/99

    Befristung - mangelnder Sachgrund

    Desweiteren erweist sich die begehrte Verurteilung der Beklagten zur Weiterbeschäftigung als begründet (vgl. zur Rechtsfolge u. a. BAG, Urteil vom 20.12.1995 -- 7 AZR 194/95, AP Nr. 177 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag 1, 6 der Gründe).
  • LAG Köln, 06.12.2001 - 10 Sa 788/01

    Befristung, Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer durch LKZ

    Ausreichend ist es, wenn der Arbeitgeber die Daueraufgabe ohne Zuweisung dieses Arbeitnehmers nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verrichten lassen würde, wenn er ohne die Zuweisung die Daueraufgabe auf seine übrigen Arbeitnehmer verteilt hätte oder dafür einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (BAG a. a. O. und BAG Urteil vom 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 - AP-Nr. 177 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03

    Entfristungsklage, ABM und SAM als Befristungsgrund, Vertrauen auf Entfristung,

    Daher genügt für das Vorliegen eines Sachgrundes bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen infolge der Gewährung einer ABM oder SAM, dass die Dauer der Zuweisung mit der Dauer der Befristung übereinstimmt (vgl. BAG vom 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 -, AP Nr. 177 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m. w. N.).
  • LAG Berlin, 02.02.1998 - 9 Sa 132/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit

    So wird zu Recht, dem Zweck der §§ 91 ff. AFG folgend, zumindest zeitweise zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und wenigstens vorübergehende Beschäftigungsmöglichkeit für zumeist leistungsschwächere Arbeitnehmer zu eröffnen, als sachlicher Befristungsgrund für Arbeitsverträge im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu Recht anerkannt (siehe nur BAG vom 26.4.1995, DB 1995, 2374; BAG vom 20.12.1995, DB 1996, 1418; siehe auch Lakies, Neue Justiz 1997, 290 (292)).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.1999 - 16 Sa 69/98

    Arbeitnehmerstatus: Lehrstuhlvertreter an einer Hochschule

    Allein die Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht nicht als Sachgrund für eine Befristung aus (BAG, Urteil vom 20.12.1995 - 7 AZR 194/95 = DB 1996, 1418 f mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Lüneburg, 05.11.2003 - 1 Ca 350/03

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Darlegungspflicht und

    Es sei insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.12.1995 (BAG 7 AZR 194/95 - AP Nr. 177 zu § 620 BGB befristeter Arbeitvertrag) verwiesen.
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